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Beratungsförderung

Förderung „Landwirtschaftliche Beratungsleistungen“

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Zuwendungen für landwirtschaftliche Beratungsleistungen.

Ziel der Förderung:

Ziel ist es, eine wettbewerbsfähige, nachhaltige Umwelt und Natur schonende sowie an den Klimawandel angepasste und tiergerechte und multifunktionale Landwirtschaft zu entwickeln, die einen Beitrag zur Förderung der Biodiversität und zur Landschaftspflege leistet.

Was wird gefördert:

Im Fokus der Beratungsförderung stehen die Themenbereiche Umwelt- und Naturschutz, Wasserschutz sowie der Bereich Tierwohl/Tierschutz im Rahmen der landwirtschaftlichen Produktion.

9 förderfähige Beratungsschwerpunkte

  • Schwerpunkt 1: Beratungen zu Grundanforderungen der Betriebsführung oder Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
  • Schwerpunkt 2: Beratung zu dem Klima und der Umwelt zugutekommende landwirtschaftlichen Praktiken und Erhaltung landwirtschaftlichen Flächen
  • Schwerpunkt 3: Beratung zu Maßnahmen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels
  • Schwerpunkt 4: Beratung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und Unterstützung bei Maßnahmen zu deren Umsetzung
  • Schwerpunkt 5: Beratung zur Erhaltung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft
  • Schwerpunkt 6: Beratung zu den Anforderungen oder Maßnahmen zum Wasser- und Bodenschutz
  • Schwerpunkt 7: Beratung zu Anforderungen zu besonders tiergerechten Haltungsverfahren
  • Schwerpunkt 8: Beratung zur Diversifizierung einschließlich solcher, die der nachhaltigen Regionalentwicklung dienen
  • Schwerpunkt 9: Beratung zu Fragen des Ökolandbaus
 
Wer wird gefördert

Die Beratungsförderung kann von jedem landwirtschaftlichen Betrieb und jedem Erzeugerzusammenschluss (KMU), mit Betriebssitz in MV, in Anspruch genommen werden. Die Beratung muss hierbei von einem anerkannten Beratungsunternehmen/ einer anerkannten Beratungskraft durchgeführt werden.

Wie wird gefördert:

Es wird eine Projektförderung als Anteilfinanzierung ausgereicht, je nach Beratungsschwerpunkt sind 60-90 % förderfähig. Die Erstberatung liegt (außer beim Schwerpunkt 8) bei 100 %
(max. bei 1.500 €).  Je landwirtschaftlichem Unternehmen sind max. 3 Beratungsvorhaben
à 1.500 € im Jahr förderfähig.

Die LMS Agrarberatung GmbH wurde für die Erbringung von landwirtschaftlichen Beratungsleistungen in allen 9 Beratungsschwerpunkten für alle Regionen Mecklenburg-Vorpommerns anerkannt.

 

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Förderprojekt: Agrarberatung